Ein Veranstaltungsraum bis zu 40 Personen kann von den Mietern und externen Nutzern für Besprechungen oder Veranstaltungen angemietet werden.
Ein Veranstaltungsraum bis zu 40 Personen kann von den Mietern und externen Nutzern für Besprechungen oder Veranstaltungen angemietet werden.