Überbrückungshilfe III kann beantragt werden

Seit gestern kann die vereinfachte, verlängerte und aufgestockte Überbrückungshilfe III beantragt werden. Unternehmen, die in einem Monat einen Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent im Vergleich zum Referenzmonat im Jahr 2019 zu verzeichnen haben, z.B. weil der Betriebwegen Corona schließen musste oder wegen der Corona-Einschränkungen weniger Kunden kamen, können für die Zeit bis Ende Juni 2021 staatliche Unterstützung von monatlich bis 1,5 Mio. Euro erhalten, die nicht zurückgezahlt werden muss (davon Abschlagszahlungen von bis zu 100.000 Euro pro Fördermonat). Die ersten Abschlagszahlungen mit Beträgen von bis zu
400.000 Euro starten spätestens ab dem 15. Februar 2021, die reguläre Auszahlung durch die Länder wird ab März erfolgen.

Weitergehende Informationen finden Sie unter www.bmwi.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2021/02/20210210-antragstellung-fuer-ueberbrueckungshilfe-lll-ist-gestartet.html, sowie unter www.bmwi.de/coronavirus.

Quelle: Schreiben des Bundeswirtschaftsministeriums

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